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- Führerscheingutachten und Sehtest für PKW, LKW, BUS, Taxi
- Führerscheingutachten für Verlängerung des Führerscheines
- Ärztliches Zeugnis für Sportboot-Führerscheinbewerber
- Flugtauglichkeitsuntersuchungen der Augen
Ab dem 50. Lebensjahr müssen Führer von LKW ab 3,5 Tonnen Nutzlast ihren Führerschein alle 5 Jahre bei den Führerscheinstellen verlängern lassen.
Für diese Verlängerung ist eine Verkehrstauglichkeitsbescheinigung (Hausarzt) sowie ein Führerscheingutachten vom Augenarzt erforderlich.
Das Führerscheingutachten beinhaltet die zentralen Sehschärfe, die Funktion des Gesichtsfeldes, des räumlichen Sehens, Dämmerungsvermögen und Blendempfindlichkeit sowie des Farbempfindens und organische Untersuchung.
Gutachten als zweite Meinung:
Viele Patienten suchen einen Rat um eine zweite Meinung bezüglich eine angeratene Operation oder eine Therapie. Falls Sie Zweifel daran haben, stehen wir Ihnen gern beratend zur Seite.